Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern, in der die Maßnahme auch eingesetzt wird: weniger als 50 Mitarbeitende und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ausgeschlossen sind unter anderem freie Berufe (außer in gewerbesteuerpflichtiger Rechtsform), Landwirtschaft und Unternehmen in Insolvenz. Das Handwerk ist in der Regel antragsberechtigt.